leichtgängige Lenkung

leichtgängige 10N Lenkung mit Ausfallsicherung

Servolenkung leichtgängig nach Führerscheinauflagen

Eine behindertengerechte Servolenkung ist eine besonders leichtgängige Servolenkung (auch 10N-Lenkung genannt) die meistens im Rahmen eines Gesamtumbaus z.B. bei Tetraplegie oder weiteren Behinderungsformen mit geringen Restkräften verbaut wird. Die 10N-Lenkung ist somit eine Fahrhilfe für Fahrer, die nicht in der Lage sind eine normale, servounterstützte Lenkung zu bedienen. Eine leichtgängige Lenkung ist zum Beispiel sinnvoll bei minimalen Armkräften, Muskel- oder Gelenkkrankheiten. Die Bezeichnung 10 Newton Lenkung ist dabei nur umgangssprachlich zu sehen . Es können auch 9N oder 11 N sein oder andere Werte. Zur Justierung der korrekten Lenkkraft wird das techn. Gutachten des jeweilig betroffenen Fahrers herangezogen. 
Liegt kein genauer Wert vor, führen wir bei ASP nach Terminabsprache ein Kraft-Messung auf unserer hauseigenen DTS Driver Test Station durch.

Herausforderung

Funktionsweise der behindertengerechten Servolenkung
Die behindertengerechte bzw. sehr leichtgängige Servolenkung ist eine modifizierte Servolenkung, d. h. die serienmäßige Servolenkung kann so umgebaut werden, dass die notwendige Betätigungskraft der Lenkung auf ca. 20-25% der regulären Kraft herabgesetzt wird. So ist der Kraftaufwand beim Lenken minimal.
Maßgeblich für die Reduzierung ist das technischen Gutachten des jeweiligen Nutzers , welches Grundlage für den Umbau ist und als Auflage in die Fahrerlaubnis eingetragen wird.

Hinweise + Sicherheitsvorschriften

Nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO, §38) muss eine modifizierte Servolenkung (10N-Lenkung) mit einer Ausfallsicherung abgesichert werden. So ist sichergestellt, dass das Lenken nach Ausfall der Lenkhilfe weiterhin möglich ist. Die Ausfallsicherung wird separat eingebaut. Dank ihr können sie in allen Fahrsituationen (z. B. Motorstillstand, Ausfall der Servolenkung oder sonstige unvorhergesehene Situationen) das Fahrzeug sicher beherrschen und wie notwendig lenken. Nach Modifizierung der Servolenkung zu einer behindertengerechten und leichtgängigen Servolenkung (10N-Lenkung) muss der Umbau vom TÜV abgenommen werden. Nur so kann eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis nach §19 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) beantragt werden.

Zusammenfassung zur leichtgängigen Servolenkung:

•sinnvoll bei geringen Armkräften, Muskel- und Gelenkerkrankungen
•Kraftaufwand wird um bis zu  75-80% gegenüber normalen Servolenkung verringert
•Modifizierung der normalen Servolenkung, Ausfallsicherung vorgeschrieben !
•TÜV-Einbauabnahme notwendig
•in viele Fahrzeugtypen einrüstbar , sprechen Sie uns gerne an !

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