Hinweise + Sicherheitsvorschriften
Nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO, §38) muss eine modifizierte Servolenkung (10N-Lenkung) mit einer Ausfallsicherung abgesichert werden. So ist sichergestellt, dass das Lenken nach Ausfall der Lenkhilfe weiterhin möglich ist. Die Ausfallsicherung wird separat eingebaut. Dank ihr können sie in allen Fahrsituationen (z. B. Motorstillstand, Ausfall der Servolenkung oder sonstige unvorhergesehene Situationen) das Fahrzeug sicher beherrschen und wie notwendig lenken. Nach Modifizierung der Servolenkung zu einer behindertengerechten und leichtgängigen Servolenkung (10N-Lenkung) muss der Umbau vom TÜV abgenommen werden. Nur so kann eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis nach §19 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) beantragt werden.
Zusammenfassung zur leichtgängigen Servolenkung:
•sinnvoll bei geringen Armkräften, Muskel- und Gelenkerkrankungen
•Kraftaufwand wird um bis zu 75-80% gegenüber normalen Servolenkung verringert
•Modifizierung der normalen Servolenkung, Ausfallsicherung vorgeschrieben !
•TÜV-Einbauabnahme notwendig
•in viele Fahrzeugtypen einrüstbar , sprechen Sie uns gerne an !